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Der Verein

Förder- und Werbeverein Vilsbiburg


Philosophie

1976 wird auf Initiative des Einzelhandelsverbandes und der Handwerkerschaft Vilsbiburgs die Gründung eines Förder- und Werbevereins (FWV) der Stadt Vilsbiburg angeregt. Der damalige Bürgermeister Josef Billinger sagte, er werde “dieses Vorhaben unterstützen, um die Attraktivität der Stadt Vilsbiburg zu stärken.” Das war und ist das Ziel, das der FWV seit nunmehr fast einem halben Jahrhundert mit Konsequenz und großer Leidenschaft verfolgt und damit der Stadt Vilsbiburg zahlreiche Ereignisse beschert, die mittlerweile für Vilsbiburg schon zur Tradition geworden sind.

Wir bringen Leben in die Stadt! heißt unser Motto.
Wir wollen Vilsbiburg als attraktive Einkaufs- und Erlebnisstadt fördern und gegenüber unseren Mitbewerbern stärken. Die Innenstadt soll ein echter Publikums-Magnet werden mit großer Sortimentsvielfalt und spannenden Aktionen. Pep und frische Ideen sind in unserer Stadt hochwillkommen. Wir vom FWV möchten Vilsbiburg verstärkt als quirlige und quicklebendige Einkaufs- und Erlebnisstadt in Szene setzen! Dabei wollen wir kein „Feindbild“ zur grünen Wiese aufbauen. Vielmehr sollten wir Synergieeffekte nutzen und Möglichkeiten der Kooperation ausschöpfen. Vilsbiburg ist bunt! Vilsbiburg ist vielseitig!

Historie

1976: auf Initiative des Einzelhandelsverbandes und der Handwerkerschaft Vilsbiburgs gegründet.
1977: 1. Stadtfest mit über 4000 Sitzplätzen, einer amerikanischen Militärkapelle. Premiere des 1. Flohmarkts. Wiederbelebung des traditionellen Dionysimarktes und Pferde-Rennen.
1978: Ostereier-Aktion mit 10000 bunten Ostereiern.
1979: Erster Super-Flohmarkt vom Stadttor bis zur Veldener Straße beim Stadtfest. Erstmals seit 1972 wieder Dionysi-Umritt. Der Dionysimarkt-Sonntag wird zum Familien-Einkaufstag.
1980: Stadtfest mit großem Kinderfest
1981: Usambara-Veilchen zum Muttertag kommen gut an.
1984: Erster verkaufsoffener Sonntag zum Mittefastenmarkt
1985: Stadtfest und Flohmarkt werden in den folgenden Jahren terminlich getrennt.
1986: Erstes Seifenkistl-Rennen; historischer „Adler-Zug“ fährt auf dem Stadtplatz. Einführung der langen Samstage in den Geschäften des FWV (Förder- und Werbevereins)
1988: erster Vilsbiburger Gebrauchtwagenmarkt am Stadtplatz.
1989: insgesamt 19 Aktionen des FWV in diesem Jahr
1990: Stadtplatz wird zur Faschingshochburg,
1991: Erste „Schmankerlgasse“ (Vilsbiburger Gastwirte stellen die Küche ihrer Heimatländer vor).
1992: Tanz in den Mai zur Eröffnung der neuen Stadthalle.
1993: FWV initiiert CIMA-Stadtmarketing-Gutachten und Standortanalyse.
1995: 
Erster Töpfermarkt in der Stadthalle. FWV lädt Christian Klotz zu einem Referat ein über die Entwicklung des Einzelhandels in den Innenstädten
1997: Stadtlogo „Vibsi“ wird entwickelt und eingeführt
1998: Erster Schnäppchenmarkt
1999: Start VIB-Gutschein, 3-tägiges Stadtfest zum Jubiläum „1000 Jahre Geschichte Vilsbiburg“ mit internationalem Gauklertreffen.
2000: FWV entwickelt Service-Profil
2001: 1. Blade-Night (findet jährlich bis 2004 statt)
2002: Umtauschaktion DM in VIB-Gutschein in Euro, Web-Cam am Rathaus
2001: Schaufenster-Rallye / Schaufenster-Tausch-Aktion
2004: Vilsbiburger Krippenweg (findet jährlich bis 2007 statt)
2005: Web-Cam am Stadtturm
2005: Gesundheitstage
2006: Vier Ausgaben VIB-Blick das Magazin zur Stadtplatz-Sanierung
2008: Eröffnung 1. Kunstgewerblicher Weihnachtsmarkt im idyllischen Urbanhof
2011: Display vor Rathaus
2012: Einführung der VIB-Card
2013: Wetterstation im Internet www.vibsi.de
2013: Aufstellung Gutscheinautomat im Foyer der Sparkasse
2017: 1. Lange Einkaufsnacht wird ein Mega-Erfolg
2019: 1. Street-Food-Festival konnte Massen begeistern
2020: Kampagne #VIBHOIDZAMM, der Förder- und Werbeverein erarbeitet ein neues Erscheinungsbild
2023: Kampagne Trinkwasser, der Förder- und Werbeverein bietet Passanten eine kleine Erfrischung

Historie der Vorstände

1976 – 1977 Christian Pfister
1978 – 1979 Peter Elmer
1980 – 1981 Bert Hufnagl
1982 – 1983 Wolfgang Siebert
1984 – 1985 Hans Aschenbrenner
1986 – 1987 Hans J. Nürnberg
1988 – 1989 Roland Herzog
1990 – 1991 Manfred Eberl
1992 – 1993 Manfred Eberl
1994 – 1995 Christine Koj
1996 – 1997 Jürgen Steinbeck
1998 – 1999 Christian Hammer
2000 – 2001 Klaus Pannermayr
2002 – 2003 Heiner Wernthaler
2004 – 2005 Christine Koj
2006 – 2007 Richard Erhardsberger
2008 – 2009 Renate Fischer
2010 – 2011 Markus Wallner
2012 – 2013 Christian Hammer
2014 – 2015 Klaus Pannermayr
2016 –  2017 Klaus Pannermayr
2018 – 2019 Marco Wolf
2020 – 2021 Markus Wallner
2022 – 2023 Marcus Aschenbrenner

Mit einem Klick zu unseren Mitgliedern

1. Vorsitzender: Marcus Aschenbrenner (Optic Aschenbrenner)
Tel. 08741 / 7013 | email: 1.vorsitzender@fwv-vib.de

2. Vorsitzender: Markus Wallner (Wallner Werbung)
 Tel. 08741 / 51548-13 | email: 2.vorsitzende@fwv-vib.de

Schriftführerin: Sandra Wolloner (Grafik & Design)
Tel. 08722 / 1447 | email: schriftfuehrer@fwv-vib.de

Schatzmeisterin: Renate Fischer (Mayer´sche Apotheke)
Tel. 08741 / 4516 · Fax 08741 / 6269 | email: schatz@fwv-vib.de
 
Beiräte:

  • Maria Herzog
  • Manfred Gruber (VR-Bank Isar-Vils eG)
  • Stefan Thaler (BMW Thaler)
  • Hellen Hable (Walnuss – unverpackt)
  • Andrea Holzner (Wunderblume)
  • Regina Neumeier (Jolea)
  • Hans Lüngen (Lüngen-Dentail-Labor)
  • Sandra Mildner (St. Josef-Apotheke)
  • Max Mundigl (Autohaus Mundigl)
  • Klaus Pannermayr (Josef Pannermayr)
  • Marco Wolf (Edeka Wolf)
  • Jana Schleich (Sparkasse Landshut) 
  • 1 Vertreter der Stadt Vilsbiburg

Kassenprüfer: 
Richard Erhardsberger

Satzung für den
„Förder- und Werbeverein
der Stadt Vilsbiburg e.V.“

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Förder- und Werbeverein der Stadt Vilsbiburg e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und hat seinen Sitz in Vilsbiburg.

§ 2 Zweck des Vereins
Der Zweck des „Förder- und Werbevereins der Stadt Vilsbiburg“ ist die Zusammenfassung aller aktiven Kräfte, denen das wirtschaftliche und kulturelle Gedeihen Vilsbiburgs am Herzen liegt. Er ist religiös und politisch neutral und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem Stadtrat, Behörden und sonstigen Institutionen wird angestrebt. Seine Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf Stadtmarketing zur Werbung für die Stadt Vilsbiburg, insbesondere auch als Kultur- undEinkaufsstadt.

§ 3 Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichenRechts werden. 2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Mehrheitsbeschluss des Beirats. Die Mitgliedschaft ist schriftlich durch den Vorstand zu bestätigen. 3) Die Mitgliedschaft endet: a) durch freiwilligen Austritt nach vorangegangener Kündigung. Die Kündigung ist schriftlich an den Verein zu richten und kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten ausgesprochen werden. b) durch Aussschluss aus dem Verein. Mitglieder, die in gröblicher Weise gegen die Satzung verstoßen, die eine Einrichtung des Vereins missbrauchen, oder mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung trotz Mahnung im Rückstand bleiben, können durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschlussdes Mitglieds kann dieses innerhalb vier Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses schriftlich Einspruch zur Mitgliederversammlung erheben. Über den Einspruch entscheidet dieMitgliederversammlung endgültig. c) mit Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, die Vermittlung und Beratung des Vereins in Anspruch zunehmen. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme, wobei eine Übertragung des Stimmrechts möglich ist. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in allen Aufgaben zu unterstützen, ihm alle nötigen Auskünfte zu geben. Jedes Mitglied ist verpflichtet, entsprechend seiner fachlichen Qualifikation bei der Lösung von speziellen Aufgaben in den Arbeitsgebieten mitzuwirken. Das umfangreiche Aufgabengebiet des Vereins kann und soll nicht vom Vorstand bewältigt werden, es erfordert unbedingt die Teamarbeit.

§ 5 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben und evtl. Umlagen für den Fall eines außerordentlichen Finanzbedarfs. 2. Die Höhe der Beiträge ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen. 3. Beiträge und evtl. Umlagen dienen ausschließlich dem Vereinszweck. 4. Der Verein gibt sich eine Beitragsordnung.

§ 6 Vereinsorange
Vorstand, 2) Beirat, 3) Mitgliederversammlung, 4) Aktionsausschüsse

§ 7 Der Vorstand
Er besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzeln zur Vertretung des Vereinsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als € 1.000,– sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirates hierzu erteilt ist.

§ 8 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand leitet alle Vereinsgeschäfte und Verhandlungen im Rahmen dieser Satzung. Er wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu vollziehen. Er hat insbesondere einen Jahresbericht aufzustellen, Kontakt zum Stadtparlament und zur Lokalpresse zu pflegen, sowie einen Werbeplan für ein Jahr aufzustellen und die Mitgliederversammlung darüber zu informieren.

§ 9 Mitgliederversammlung
Die Jahreshauptversammlung wird vom Vorstand spätestens 12 Wochen nach Ablauf eines Geschäftsjahres einberufen. Sie muss unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder durch Zeitungsinserat in der Vilsbiburger Zeitung bekannt gegeben werden. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2.Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung muss enthalten: 1) Jahresbericht, 2) Kassenbericht, 3) Entlastung des Schatzmeisters, 4) Entlastung des Vorstands, 5) Wahl es neuen Vorstands und des Beirats (alle zwei Jahre), 6) Wahl von zwei Kassenprüfern (keine Vorstands-bzw. Beiratsmitglieder) für das laufende Geschäftsjahr, 7) Behandlung vorliegender Anträge, 8) Verschiedenes. Weitere Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden, wenn 1) mindestens 20 % der Mitglieder den schriftlichen Antrag mit Angabe von Gründen stellen oder wenn es 2) der Vorstand für angebracht hält, vor wichtigen Entscheidungen die Meinung der Mitglieder zu hören, um ggf. gegenüber dem jeweiligen Verhandlungspartner einen vorliegenden Mehrheitsbeschluss vertreten zu können. Über die Mitgliederversammlung ist jeweils eine vom Vorsitzenden und vom Schriftführer oder dem von der Versammlung gewählten Leiter zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 10 Der Beirat
Er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu 15 weiteren Mitgliedern. Bei Rechtsgeschäften von mehr als € 1.000,00 beschließt er, ob dem Rechtsgeschäft zugestimmt wird. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder eingeladen und mindestens mehr als die Hälfte anwesend sind. Der Beirat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Über sämtliche Beschlüsse des Beirats sind schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen. Das Protokoll ist von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

§ 11 Aktionsausschüsse
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Vereins oder zur Unterstützung des Vorstandes können durch den Vorstand Ausschüsse gebildet werden. Die Mitglieder der Ausschüsse, die nicht Mitglieder des Vorstandes sein müssen, werden nach Zahl und Zeit vom Vorstand bestellt. Der Ausschuss untersteht dem Vorstand. Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; die Beschlüsse bedürfen zur Wirksamkeit der Zustimmung des Vorstandes und des Beirates.

§ 12 Wahlordnung
Alle notwendigen Wahlen erfolgen per Akklamation, wenn nicht auf Antrag eines Drittels der anwesenden Mitglieder schriftlich und/oder geheime Wahl verlangt wird.

§ 13 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

§ 14 Satzungsänderung
Abänderungen der Satzung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der bei dieser Versammlung anwesenden Mitglieder..

§ 15 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der mindestens 4/5 der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung über die Auflösung erfordert eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Vilsbiburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Vilsbiburg, den 3. November 2020


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Förder- und Werbeverein Vilsbiburg Basis
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